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   LSG Sachsen, 10.08.2005 - L 1 B 143/05 KR-ER   

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https://dejure.org/2005,21204
LSG Sachsen, 10.08.2005 - L 1 B 143/05 KR-ER (https://dejure.org/2005,21204)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10.08.2005 - L 1 B 143/05 KR-ER (https://dejure.org/2005,21204)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10. August 2005 - L 1 B 143/05 KR-ER (https://dejure.org/2005,21204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Versorgung mit Immunglobulin durch eine an Multipler Sklerose Erkrankte ab dem Zeitpunkt der Entbindung ihres Kindes; Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz bzgl. einer Übernahme von Kosten i.R.e. Versorgung mit Immunglobulin trotz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2005 - L 1 B 143/05 KR-ER
    Mit Schreiben vom 23.03.2005 teilte die Bg. der Bf. unter Darstellung des MDK-Gutachtens mit, die vom Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 19.03.2002 (B 1 KR 37/00 R = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8 = BSGE 89, 184) entwickelten Kriterien für eine zulas-sungsüberschreitende Anwendung lägen nicht vor.

    Nach der Entscheidung des BSG vom 19.03.2002 (B 1 KR 37/00 R, a.a.O.) habe das Landessozialgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 08.10.2002 (L 1 KR 5/02 = NZS 2003, 431) festgestellt, dass bei der schubförmig verlaufenden MS aufgrund der Datenlage für die Behandlung mit Immunglobulin eine begründete Erfolgsaussicht bestehe.

    Die nach dem Urteil des BSG vom 19.03.2002 (B 1 KR 37/00 R, a.a.O.) erforderlichen drei Voraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssten, seien bei summarischer Prüfung nicht erfüllt.

    Dies rechtfertigt, wie das BSG im Urteil vom 19.03.2002 (B 1 KR 37/00 R, a.a.O.) eingehend begründet hat, die Vorgreiflichkeit der arzneimittelrechtlichen Zulassung für die Anwendung des Medikaments im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Dieser Mangel der fehlenden Zulassung des Arzneimittels kann, nach dem Urteil des BSG vom 19.03.2002 (B 1 KR 37/00 R, a.a.O.) nur in eng begrenzten Ausnahmefällen behoben werden, in denen einerseits ein unabweisbarer und anders nicht zu befriedigender Bedarf an der Arzneitherapie besteht und andererseits die therapeutische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Behandlung hinreichend belegt sind.

    Eine Erfolgsaussicht für das Begehren der Bf. ist hier nicht schon deswegen ausgeschlossen, weil das BSG mit Urteil vom 19.03.2002 (B 1 KR 37/00 R, a.a.O.) diese Voraussetzungen für die Anwendung von Immunglobulinen bei Multipler Sklerose verneint hat.

    Auch bei einer zulassungsüberschreiten-den Anwendung, die auch dem (Vertrags-)Arzt weder arzneimittelrechtlich noch berufsrechtlich verboten ist (BSG, Urteil vom 19.03.2002, B 1 KR 37/00 R, a.a.O.), hat der Vertragsarzt mit einer ärztlichen Verordnung auf Kassenrezept (§ 73 Abs. 2 Nr. 7 SGB V) die eigene Verantwortung mit dem Risiko der Haftung für daraus entstehende Gesundheitsschäden bei der Behandlung zu übernehmen.

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2005 - L 1 B 143/05 KR-ER
    Diese allgemeinen Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, 2. Senat, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 = BVerfGE 79, 69).

    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfGE 79, 69, 74; 93, 1, 14).

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfGE 79, 69, 74; 94, 166, 216).

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - L 1 KR 5/02

    Rechtliche Schranken des sog. "off-label-use"; Voraussetzungen für den Anspruch

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2005 - L 1 B 143/05 KR-ER
    Nach der Entscheidung des BSG vom 19.03.2002 (B 1 KR 37/00 R, a.a.O.) habe das Landessozialgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 08.10.2002 (L 1 KR 5/02 = NZS 2003, 431) festgestellt, dass bei der schubförmig verlaufenden MS aufgrund der Datenlage für die Behandlung mit Immunglobulin eine begründete Erfolgsaussicht bestehe.

    Demgegenüber hat das Landessozialgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 08.10.2002 (L 1 KR 5/02 = NZS 2003, 431) die beklagte Krankenkasse zu einer Kostenerstattung für die Behandlung mit Immunglobulin 7 S verurteilt, wobei der Entscheidung allerdings nicht sicher zu entnehmen ist, in welchem Zeitraum die Behandlung der Versicherten erfolgte.

  • SG Berlin, 12.04.2005 - S 81 KR 323/99

    Erstattungspflicht bezüglich der Kosten für mehrere Behandlungen mit dem

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2005 - L 1 B 143/05 KR-ER
    Schließlich habe auch das Sozialgericht Berlin mit rechtskräftigem Urteil vom 12.05.2005 (S 81 KR 323/99) die bislang ablehnende Spruchpraxis für eine Behandlung ab dem Jahr 2005 aufgegeben.

    Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 12.05.2005 (S 81 KR 323/99) eine Kostenübernahme bei einem Versicherten mit schubförmig verlaufender MS für eine Behandlung ab dem 12.04.2005 ausgesprochen.

  • LSG Berlin, 02.04.2003 - L 9 KR 70/00

    Freistellung von Behandlungskosten im Zusammenhang mit einem außerhalb seiner

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2005 - L 1 B 143/05 KR-ER
    Das Landessozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 02.04.2003 (L 9 KR 70/00) die Klage einer Versicherten mit einer schubförmig verlaufenden MS wegen einer Kostenerstattung für Immunglobulin (Octagam) für eine Behandlung bis Januar 2003 abgewiesen.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2005 - L 1 B 143/05 KR-ER
    Ist dem Gericht dagegen eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ-RR 2001, 694).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2005 - L 1 B 143/05 KR-ER
    Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, die auch später nicht mehr rückgängig gemacht werden können, ist bei einer Orientierung der Entscheidung an den Erfolgsaussichten nicht nur die Sach- und Rechtslage summarisch, sondern abschließend zu prüfen ist (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 = NJW 2004, 3100, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02 = NJW 2003, 1236 = NZS 2003, 253).
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2005 - L 1 B 143/05 KR-ER
    Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, die auch später nicht mehr rückgängig gemacht werden können, ist bei einer Orientierung der Entscheidung an den Erfolgsaussichten nicht nur die Sach- und Rechtslage summarisch, sondern abschließend zu prüfen ist (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 = NJW 2004, 3100, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02 = NJW 2003, 1236 = NZS 2003, 253).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2005 - L 1 B 143/05 KR-ER
    Die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2004, 95).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2005 - L 1 B 143/05 KR-ER
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfGE 79, 69, 74; 93, 1, 14).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

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